Dies ist ein Artikel der Landwirtschaftskammer NRW vom 23.02.17. Er weist auf die Wichtigkeit des Fruchtwechsels hin und fasst kurz zusammen warum dieser auch bei Hobbygärtnern Berücksichtigung finden sollte.
"Hobbygärtner sollten vor Beginn der Gartensaison überlegen, welche Nutzpflanzen auf welchem Beet angebaut werden sollen. Wie die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, ist eine Fruchtfolge im Gemüsegarten notwendig, da der Anbau nur weniger Arten durch einseitigen Nährstoffentzug zu einer Verarmung des Bodens führt und einen guten Nährboden für Krankheiten und Schädlinge bietet. Außerdem hemmen die Reste alter Pflanzenwurzeln bei ihrer Zersetzung das Wachstum der nachfolgenden gleichen Pflanzenart. So stellt eine ausgewogene Fruchtfolge eine vorbeugende Maßnahme zur Gesunderhaltung der Pflanzen dar.
Im Garten braucht nicht wie in der Landwirtschaft ein fester drei- oder fünfjähriger Fruchtfolgewechsel eingehalten zu werden. Im Anbauplan sollte der Hobbygärtner aber die Pflanzenarten und -familien berücksichtigen. Nie sollen Pflanzen aus der gleichen Familie nacheinander angebaut werden. Eine praktische Möglichkeit ergibt sich, wenn der Nutzgarten in Beete unterteilt wird. Der Hobbygärtner sollte unterscheiden zwischen Starkzehrern, dazu gehören Kohlarten, Kartoffeln, Gurken, Kürbisarten und Tomaten, Mittelstarkzehrern, das sind zum Beispiel Salate, Sellerie, Porree, Rote Bete, Spinat, Erdbeeren oder Einjahresblumen, und Schwachzehrern, also alle Hülsenfrüchte, Möhren, Zwiebeln sowie Kräuter.
Nun kann so gewechselt werden, dass auf einem Beet mit guter Bodenvorbereitung und einer Kompostdüngung mit etwa fünf Kilogramm je Quadratmeter begonnen wird, danach folgen Mittelstarkzehrer, die nur noch etwa zwei Kilogramm je Quadratmeter Kompost erhalten und anschließend werden Schwachzehrer ohne jegliche Düngung angebaut. Innerhalb dieser Gruppen können verschiedene Kulturen kombinieren werden, beispielsweise Kohl mit Tomaten, Salate und Porree oder Möhren mit Zwiebeln."
Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2017
Quelle: http://www.landwirtschaftskammer.de/presse/aa-2017-05-03.htm