In einem Kleingarten sollen Obst und Gemüse angebaut werden sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sein. Rasenflächen und Zierbepflanzungen dürfen jedoch nicht überwiegen. Der Obst- und Gemüseanbau ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens. Den Flächenanteil für Laube, Terrasse, Kompostplatz, Obst, Gemüse, Rasen, Blumenbeete etc. ergibt die so genannte Drittelung:
Ein Drittel der Fläche ergibt sich aus Gartenlaube, Wege, Kompostplatz, Terrasse, auf einem Drittel der Fläche werden Obst und Gemüse angebaut, das restliche Drittel der Fläche entfällt auf Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.
Einen Kleingarten pachten ist einfacher, als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will
sorgfältig überlegt sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie.
Bevor Sie sich für einen Garten entscheiden, sollten Sie sich einige Fragen stellen:
Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
Kann ich mich in einen Verein integrieren?
Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Alle Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein stolzer Kleingartenbesitzer aus
ihnen werden.
Jeder, der an der Bewirtschaftung einer Gartenparzelle interessiert ist und im Sinne des Bundeskleingartengesetzes den
Garten nutzen möchte, darf einen Kleingarten pachten. Bevor das geschehen kann, werden Sie Mitglied im Verein.
Dem geht ein persönliches Aufnahmegespräch mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden des Vereinsvorstands voraus. Als „Fördermitglied“* stehen Sie anschließend auf einer Warteliste bis ein
Garten frei wird. Das kann ca. drei Jahre dauern. Ein Rechtsanspruch auf eine Parzelle entsteht durch die Fördermitgliedschaft nicht.
Ist ein Garten frei, kann der Pachtvertrag abgeschlossen werden. Dabei wird neben der jährlich zu entrichtenden Höhe der Pacht u. a. auch die an die Vorbesitzer zu leistende
Abschlagszahlung zur Ablösung des Gartenhauses und der Anpflanzungen geregelt.
Jedes Mitglied leistet im Jahr an zwei Samstagvormittagen Gemeinschaftsarbeit, um die Gemeinschaftsanlagen zu pflegen und
zu erhalten.
Die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet über die Arbeit und die Aktivitäten im Verein und wählt turnusgemäß den Vorstand.
Genauere Informationen zu Pachtbestimmungen und Gartenordnung erhalten Sie beim Stadtverband München unter www.kleingartenverband-muenchen.de .
Der Kleingartenverein SW 54 e. V. hat die Warteliste auf höchstens zehn Fördermitglieder beschränkt. Zurzeit können wir deshalb leider keine neuen Bewerber aufnehmen. Haben Sie dennoch Interesse, so fragen Sie bitte gelegentlich nach, ob ein Aufnahmeantrag gestellt werden kann. Ihre Anfragen richten Sie bitte an die Mailadresse kgvsw54(at)gmx.de
*) Fördermitglied können Sie werden, wenn Sie ihren Hauptwohnsitz in einem der folgenden Stadtteile haben: Obergiesing, Untergiesing, Au-Haidhausen,
Altstadt-Lehel, Ludwigvorstadt-Isarvorstadt, Thalkirchen, Obersendling, Sendling, Forstenried, Fürstenried, Solln.